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3D Forum > Einstieg in das Leben eines Freelancers

Einstieg in das Leben eines Freelancers

24.07.2012 00:25
 
IMMFr. 27 Jul. 2012, 12:10 Uhr
Bin als Kleinunternehmer angemeldet ...

und wie wenn ich mal was kaufe dann bleib ich auf der Umsatzsteuer sitzen.

Die Programme konnte ich bisher als Negatuveinkommen geltend machen.
 
BertoneFr. 27 Jul. 2012, 18:54 Uhr
als kleinunternehmer bist du nicht umsatzsteuerpflichtig, d.h. deine rechnungen weisen keine umsatzsteuer auf. das hat, wie angbor sagt, den nachteil, dass man dann gleichzeitig nicht vorsteuer, bzw. umsatzsteuerabzugsberechtigt ist.
beispiel: kaufst dir eine kiste für deine arbeit, dann kann ein regulärer betrieb die vorsteuer-/umsatzsteuer die beim kauf zu entrichten ist beim fa geltend machen und diese wird zurückerstattet. kostet die kiste 1190 euro inkl. mwst., dann kostet sie für den 'unternehmer' nach abzug nur 1000.
dasselbe gilt für alle betrieblichen ausgaben von software, benzin bis zum auto etc. - wirds teilweise privat genutzt, dann halt nur partiell erstattungsfähig.
öffnet jedoch insgesamt die tür zu erheblichen und legalen einsparungen.
nur für kleine jahresumsätze (kleinunternehmer) sinnfrei, da nicht genug umsatzsteuer anfällt, um das nutzbringend einzusetzen. zudem gilt: wird keine umsatzsteuer gezahlt, weil u.u. keine aufträge gemacht wurden, dann entfällt auch die abzugsberechtigung für betriebsmittel.
 
IMMSa. 28 Jul. 2012, 05:51 Uhr
[quote...

Die Programme konnte ich bisher als Negatuveinkommen geltend machen.

Und wo liegt dann der Vorteil gegenüber der gesamten Anrechnung eines Kaufpreises als Negativeinkommen, oder entfällt das dann nicht ?
Die Programme sind doch essentiell für die Arbeit müssen angeschafft werden und somit dann doch komplett absetzbar inkl. Mehrwertsteuer. (Gewinnverlustrechnung)
 
piabaeMi. 05 Sep. 2012, 18:07 Uhr
als kleinunternehmer bist du nicht umsatzsteuerpflichtig, d.h. deine rechnungen weisen keine umsatzsteuer auf. das hat, wie angbor sagt, den nachteil, dass man dann gleichzeitig nicht vorsteuer, bzw. umsatzsteuerabzugsberechtigt ist.
beispiel: kaufst dir eine kiste für deine arbeit, dann kann ein regulärer betrieb die vorsteuer-/umsatzsteuer die beim kauf zu entrichten ist beim fa geltend machen und diese wird zurückerstattet. kostet die kiste 1190 euro inkl. mwst., dann kostet sie für den 'unternehmer' nach abzug nur 1000.
dasselbe gilt für alle betrieblichen ausgaben von software, benzin bis zum auto etc. - wirds teilweise privat genutzt, dann halt nur partiell erstattungsfähig.
öffnet jedoch insgesamt die tür zu erheblichen und legalen einsparungen.
nur für kleine jahresumsätze (kleinunternehmer) sinnfrei, da nicht genug umsatzsteuer anfällt, um das nutzbringend einzusetzen. zudem gilt: wird keine umsatzsteuer gezahlt, weil u.u. keine aufträge gemacht wurden, dann entfällt auch die abzugsberechtigung für betriebsmittel.


danke, die antwort hilft mir auch grad wirklich weiter. werde nun auch anfangen als Freelancer tätig zu werden. was heißt denn bei unkosten wie Benzin, Software etc. muss ich das 'partiell' abrechnen...Gibt es da nen genauen Satz?

lg pia
 
AngborMi. 05 Sep. 2012, 18:10 Uhr
Setz dich da am besten mal mit einem Steuerberater zusammen wir dürfen nämlich keine Beratung machen.
 
Jelena84Fr. 22 Mär. 2013, 15:00 Uhr
Hi Logy,

Also ich bin zwar auch noch nicht soooo lange als Freelancer tätig, ich denke aber, ein guter Einstieg ist es, sich auf einer Freelancer Plattform zu registrieren und von dort dann die ersten kleine Projekte an Land zu ziehen. Das geht relativ unkompliziert und du hast auch bez. Stundenlohn, Qualifikationen usw. den direkten Vergleich zu deinen Konkurrenten. Ich denke das kann ein ganz guter Start sein!
Lg
 
 

 


 
 
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