BertoneFr. 27 Jul. 2012, 18:54 Uhr
als kleinunternehmer bist du nicht umsatzsteuerpflichtig, d.h. deine rechnungen weisen keine umsatzsteuer auf. das hat, wie angbor sagt, den nachteil, dass man dann gleichzeitig nicht vorsteuer, bzw. umsatzsteuerabzugsberechtigt ist.
beispiel: kaufst dir eine kiste für deine arbeit, dann kann ein regulärer betrieb die vorsteuer-/umsatzsteuer die beim kauf zu entrichten ist beim fa geltend machen und diese wird zurückerstattet. kostet die kiste 1190 euro inkl. mwst., dann kostet sie für den 'unternehmer' nach abzug nur 1000.
dasselbe gilt für alle betrieblichen ausgaben von software, benzin bis zum auto etc. - wirds teilweise privat genutzt, dann halt nur partiell erstattungsfähig.
öffnet jedoch insgesamt die tür zu erheblichen und legalen einsparungen.
nur für kleine jahresumsätze (kleinunternehmer) sinnfrei, da nicht genug umsatzsteuer anfällt, um das nutzbringend einzusetzen. zudem gilt: wird keine umsatzsteuer gezahlt, weil u.u. keine aufträge gemacht wurden, dann entfällt auch die abzugsberechtigung für betriebsmittel.