Das Landgericht Hamburg hat eine Klage eines Stockfoto Anbieters abgewiesen der verhindern wollte dass KI mit seinen Bildern trainiert wird.
Im Speziellen ging es um das Forschungsnetzwerk LAION und dessen Trainingsdatensets. Diese werden dann zum Beispiel zum trainieren von Bilder AI's wie Stable Diffusion verwendet.
Das Landgericht Hamburg hat zwar anerkannt dass durch das Data Mining und dem caching während des Trainings ein Urheberrechtseingriff vorliegt. Es sieht aber diesen Eingriff durch die Schrankenregelung des Urheberrechts gedeckelt. Das ist Paragraf 60d, der besagt dass Vervielfältigung und Data Mining für wissenschaftliche Forschung zulässig ist. Auch gegen den Willen des Bilderanbieters.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
https://www.recht-im-internet.de/presseanfragen/pressemeldung-laionUrteilsbegründung:
https://openjur.de/u/2495651.html