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3D modelle online verkaufen (Gewerbe anmelden?)

19.07.2022 13:25
 
DerMaltDi. 19 Jul. 2022, 13:25 Uhr
Hey, ich bin 23 Jahre alt und arbeite seit fast einem Jahr in einem VFX Studio (erster Job).
Da ich auch in meiner Freizeit gerne 3D Modelle erstelle, habe ich im Mai 2021 mal eines dieser Modelle auf Seiten wie Artstation und Turbosquid zum Verkauf gestellt, um einfach mal zu testen, ob Leute daran interessiert sind. Ich habe es dann schnell wieder aus den Augen verloren und nur ab und zu über Mail mitbekommen, dass jemand mein Model gekauft hat. Jetzt, über einem Jahr später habe ich um die 500€ damit verdient. Das Geld liegt unangerührt auf einem Paypal Konto.
Auch wenn ich mir schon länger vorgestellt habe, sowas als Nebeneinkommen weiter zu verfolgen, war es erstmal nur als Test gedacht.

Nach kurzer Recherche habe ich herausgefunden, dass ich bevor ich das erste Geld verdient habe, eigentlich erst ein Gewerbe hätte Anmelden müssen. Diese Kleingewerbe Anmeldung scheint aber auch nicht ganz so simpel zu sein. Auf manchen Seiten heißt es ich muss im Handelsregister oder Handelsgenossenschaft gemeldet sein, beim Finanzamt das Gewerbe melden oder irgendeinen anderen Schein beantragen.
Ich blicke in der Sache überhaupt nicht mehr durch. Das ganze scheint mir super viel Arbeit für nur ein paar hundert Euro extra im Jahr. Ich traue mich auch nicht wirklich beim Gewerbeamt beraten zu lassen, da ich ja eigentlich ein Gewerbe schon vor über einem Jahr hätte anmelden müssen.

Hat jemand von euch damit eventuell Erfahrung und kann mir da irgendwie weiterhelfen? Muss ich für diese Tätigkeit vielleicht gar kein Gewerbe anmelden? Es gibt so viele Leute die alle möglichen 3D modelle online verkaufen, die werden doch nicht alle ein Gewerbe haben, oder? Gilt da vielleicht eine Ausnahmeregel?
 
GastDi. 19 Jul. 2022, 14:33 Uhr
...Ich traue mich auch nicht wirklich beim Gewerbeamt beraten zu lassen, da ich ja eigentlich ein Gewerbe schon vor über einem Jahr hätte anmelden müssen. ...

Frag doch einfach mal anonym an.
Es gibt sicher auch bei der Handelskammer eine kostenlose Beratung für deinen relativ einfachen Fall.
Hier mal ein link:
https://www.deurag.de/blog/nebenberuflich-selbststaendig/
Zitat:
"Eine Gewerbesteuer ist nur von Gewebetreibenden und erst ab einem Freibetrag in Höhe von 24.500 EUR/Jahr zu zahlen, der von nebenberuflich Selbstständigen oft nicht überschritten wird.
Von der Umsatzsteuer können sich Kleinunternehmer, deren Umsatz 17.500 EUR/Jahr nicht übersteigt, befreien lassen – für nebenberuflich Selbstständige ist dies weit häufiger eine Option als für jene, die ausschließlich von der Selbstständigkeit leben."

Gruß, Jole
 
DerMaltDi. 19 Jul. 2022, 14:47 Uhr
Vielen Dank für die Antwort. Ich werde dann einfach mala anonym das Gewerbeamt anschreiben und gucken was die sagen. Danke
 
TilesDi. 19 Jul. 2022, 19:03 Uhr
It's a Trap! Wie willst du denn anonym eine Antwort erhalten?
 
GastDi. 19 Jul. 2022, 20:39 Uhr
It's a Trap! Wie willst du denn anonym eine Antwort erhalten?

Per Email vielleicht?
 
TilesMi. 20 Jul. 2022, 07:25 Uhr
Und die Email geht an?
 
graystMi. 20 Jul. 2022, 08:54 Uhr

Hat jemand von euch damit eventuell Erfahrung und kann mir da irgendwie weiterhelfen? Muss ich für diese Tätigkeit vielleicht gar kein Gewerbe anmelden? Es gibt so viele Leute die alle möglichen 3D modelle online verkaufen, die werden doch nicht alle ein Gewerbe haben, oder? Gilt da vielleicht eine Ausnahmeregel?


Moin Moin,

Du hast natürlich die möglichkeit ein Gewerbe anzumelden, doch ich rate jedem Kreativling davon ab.
Stattdessen würde ich eine freiberufliche Tätigkeit anmelden. Hierbei sollte die kreative Arbeit im vordergrund stehen, aber da Du Dir selbst überlegt was Du an modellen baust und wie diese Aussehen, erkenne ich hier auf den ersten Blick keine fehlende Kreativität. Darüber hinaus kannst Du Deine Fähigkeiten als Freelancer an Personen und Unternehmen für Projekte zur Verfügung stellen.

Um Dich freiberuflich zu melden, reicht es aus, dass Du Kontakt zum zuständigen Finanzamt aufnimmst und die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit (z.B. VFX-Artist | 3D-Artist | Grafiker | Designer) meldest. Darüber hinaus würde ich direkt die Umsatzsteuerbefreiung f. Kleinunternehmer mit beantragen.
Beides geht in einem formlosen Schreiben.

"Hiermit melde ich die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigeit als **** und beantrage die Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 Abs. 1 UStG"... (nur interessant, wenn die nebengewerblichen Einkünfte unter 17.500 € im 1. Jahr und unter 50.000 im 2./laufenden Jahr sind)

Anschließend bist Du zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.
Das funktioniert dann mit einer Einnahme-Überschüss-Rechnung - z.B. mit Wiso oder ähnlicher Software - oder halt über den guten alten Steuerberater.

LG


 
KurtMi. 20 Jul. 2022, 10:55 Uhr
(nur interessant, wenn die nebengewerblichen Einkünfte unter 17.500 € im 1. Jahr und unter 50.000 im 2./laufenden Jahr sind)

Die KUR (Kleinunternehmer-Regelung) ist auch nur dann interessant, wenn UST lediglich eingenommen würde, aber nicht ausgegeben. Hat man genügend Vorsteuer-behaftete Einnahmen UND Ausgaben in den ersten beiden Jahren, ist es für den einen oder die andere schon interessant, viele Euronen einbehalten zu können.
17.000,- Einnahmen führen zu gut 3.000,- UST, die man dem Auftraggeber ohne KUR in Rechnung stellen kann. Das berührt den Freiberufler erstmal nicht, auch ohne KUR würden die erstmal einfach ans FA abgeführt. Aber: ohne KUR kann ich auch jede Büro-bezogene Ausgabe gegenrechnen. Und diese UST muss dann nicht ans FA abegeführt werden. Und das ist idR. nicht wenig: von Büro- oder Arbeitszimmerkosten (Möbel, Verbrauch von Strom/Heizung/Wasser; Papier, andere Verbrauchsmaterialien) über Hardware bis zur Software. So man UST darauf gezahlt hat (hier lohnt sich auch die Beantragung einer UST-ID beim FA). - Natürlich kann man idR. nicht jeden UST Euro mit einem Vorsteuer-Euro gegenrechnen. Dann läge man rechnerisch bei 0,- Gewinn
Die UST-Erklärungen selbst zu machen ist Arbeit, die liegt nicht jedem, ist auf der anderen Seite aber auch nicht so schwer. Sollte man sich gut überlegen.
 
GastMi. 20 Jul. 2022, 15:16 Uhr
Und die Email geht an?

FritzMüllerxxx@web.de
 
 

 


 
 
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