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3D Forum > Selbstständig mit 3D-Visualisierungen ohne Studium?

Selbstständig mit 3D-Visualisierungen ohne Studium?

16.02.2021 20:41
 
SinaMarzDi. 16 Feb. 2021, 20:41 Uhr
Hey ihr Lieben,

Ich möchte mich gerne neben meiner Haupttätigkeit als Angestellte im Bereich 3D-Visualisierungen & Renderings (Fotorealistische Darstellungen von Haus, Garten & Einrichtung) selbstständig machen.
Ich habe mir diese Fähigkeiten selbst angeeignet & kein Studium in diesem Bereich absolviert. Studiert habe ich BWL. Es macht mir allerdings großen Spaß und ich bekomme auch ständig Anfragen. Jetzt habe ich mir überlegt: Warum damit kein Geld verdienen? smile

Aktuell stehe ich vor folgender Fragestellung:
1. Darf ich mich ohne Architekturstudium in diesem Bereich selbstständig machen?

2. Wenn ja, zähle ich als Freiberufler oder sollte ich ein Kleinunternehmen (Einzelunternehmen) beim Gewerbeamt anmelden?

3. Wenn ich ein Kleingewerbe anmelden muss, zu welcher Betriebsart zählt die Dienstleistung: Handwerk, Industrie, Handel, Sonstiges?

Herzlichen Dank für eure Meinungen!
Viele Grüße
Sina smile
 
GastDi. 16 Feb. 2021, 22:15 Uhr
1. Ja darfst du, du darfst dich aber nicht Architekt nennen usw. am besten als 3D Artist (so auch beim Finanzamt eintragen) anfangen oder Art-Director wenn du mehr als nur 3D Sachen machst.

2. Am besten als Freiberufler probieren, hast weniger Papierkram und brauchst keine Gewerbesteuern zahlen. Als Kleinunternehmer bist du von der Umsatzsteuer befreit (nicht Einkommensteuer) wenn du nicht viel verdienst, ab ein bestimmten Jahresumsatz musst du jedoch dann auch UmST zahlen.

ABER: Es kann aber passieren, dass das FA dich später trotzdem als Gewerbetreibend einstuft, wenn du z.B. 3D Modelle verkaufst oder fertige Bilder. Das kommt immer drauf an, womit du mehr Geld machst.

3. Fällt unter Kunst.

Zur Krankenkasse noch: Dich am besten freiwillig versichern lassen und besser nicht privat.

LG Mahlstrom
 
SleepyMi. 17 Feb. 2021, 08:09 Uhr

1. Darf ich mich ohne Architekturstudium in diesem Bereich selbstständig machen?


Solange du mur visuallisieren tust und keine Pläne machst für die man dich später haftbar machen kann, ist das kein Problem.


2. Wenn ja, zähle ich als Freiberufler oder sollte ich ein Kleinunternehmen (Einzelunternehmen) beim Gewerbeamt anmelden?


Als selbstständiger möchtest du einerseits so wenig Aufwand wie möglich aber andererseits möchtest du deinem Kunden keine Steine in den Weg legen dich als Dienstleister zu buchen.
Mit der Kleinunternehmer Regelung darfst du keine Mwst auf deiner Rechnung ausweisen. Das heißt aber auch dass dein Kunde die Mwst nicht beim Finanzamt geltend machen kann.
Meiner Meinung und meines wissens nach, würde ich die Kleinunternehmung Regelung nur bei B2C Business to Consumer, Endkunden) verwenden.
Bei B2B (Business to Business) ist es daher für dich vielleicht sinnvoll keine kleinunternehmer Reglung zu wählen.
Wenn möglich erkunde dich ob deine Kunden eine ausgewiesene Mwst brauchen oder nicht.

Bestellst du eine Hose im Internet ist es dir egal ob die Mwst ausgewiesen ist oder nicht.
Vielleicht ist es sinnvoll etwas Geld in die Hand zu nehmen und dich von einem Steuerberater beraten zu lassen..
Eine Rentabilität zeigt dir auch sehr gut wieviel Geld du überhaupt verdienen musst, damit du überhaupt Gewinn machst. Du musst dann auch deine Krankenkasse selber bezahlen und ich glaube das wird von vielen unterschätzt. Nur wenn du weißt welche Kosten du hast kannst du auch deinen Tagessatz berechnen.
Als selbstständige hast du auch keinen Urlaub, bekommst kein Krankengeld und musst dies alles in deiner Kalkulation berücksichtigen. Wenn du Urlaub machst oder krank wirst, bezahlst du dies dann aus deiner eignen Tasche und dann muss erspartes da sein.



3. Wenn ich ein Kleingewerbe anmelden muss, zu welcher Betriebsart zählt die Dienstleistung: Handwerk, Industrie, Handel, Sonstiges?


Im grunde bist du Dienstleister. Du möchstest ja aber vielleicht nicht nur deine Dienstleistung anbieten sondern auch zu Großhandelspreisen einkaufen.
Daher ist es vielleicht sinnvoll im Gewerbeschein das größere Spektrum abzustecken und dass was du tust nicht zu präzise zu beschreiben.

Du kannst deinen Gewebeschein auch jederzeit gegen eine Gebühr ändern lassen.

Als Tipp zum Thema Kalkulation: Du kannst dem Kunden nur die Zeit in Rechnung stellen an denen du aktiv an seinen Projekten gearbeitest hast. Du hast aber mit der kompletten Abwicklung deutlich mehr aufwand die du dem Kunden nur indirekt berechnen kannst. Ich denke dieser Arbeitsaufwand liegt so bei ca 40%
So blöde es kliingt dazu gehören: : Rechnungen schreiben, Schreiben von Emails, Telefonante, Toilettengänge, Kaffee holen Urlaub, Krankheit, kostenlose Ausbesserungen usw das sind Kosten die du in deiner Kalkulation berücksichtigen musst.
Wieviel Kulanz du deinem Kunden zeigen kannst, hängt von diesen Faktoren ab.




 
 

 


 
 
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