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3D Forum > Der berühmte Artikel 13

Der berühmte Artikel 13

09.11.2018 10:28
 
SoonixFr. 09 Nov. 2018, 10:28 Uhr
Der berühmte Artikel 13 (schon diese Zahl sagt alles). Wie ist es, wenn ich ein Tutorial aus Youtube nachmache und es in Twitch streame. Darf ich das? Oder muß ich erst den Ersteller um Erlaubnis bitten?
 
khaosFr. 09 Nov. 2018, 10:47 Uhr
Anmerkung: Alle Kommentare sind natürlich mit Bedacht zu nehmen da wir hier keine Anwälte sin.

Nun von mir: Der Anstand gebührt es den ursprünglichen Autor zu erwähnen und um Erlaubnis zu bitten wenn es eine Replika sener Arbeit ist.
 
TilesFr. 09 Nov. 2018, 10:48 Uhr
Hi Maiky,

Welchen Artikel aus welchem Gesetz meinst du denn? Das neue Leistungsschutzrecht ist ja noch nicht in Kraft. Wenn auch beschlossen.

Grundsätzlich war es schon früher so dass du die Rechte an allen Materialien haben musstest die du selber veröffentlichst. Das kann die eigene Urheberschaft sein. Oder auch eine Einwilligung des Rechteinhabers. Was jetzt neu ist ist dass zum Beispiel Youtube Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und Vollzug in Einem spielen muss. Weil sie plötzlich für die Verstösse der User haften sollen. Und das ist der Irrsinn daran.

Wie das bei deinem Tutorial aussieht kann ich nicht sagen. Ich weiss ja nicht welche Teile du da weiterverwerten willst. Aber grundsätzlich unterliegt selbst der Text des Tutorials dem Urheberrecht.

Und ja, das ist keine Rechtsberatung, sondern meine persönliche Meinung dazu.

Liebe Grüsse

Tiles
 
khaosFr. 09 Nov. 2018, 10:53 Uhr
Welchen Artikel aus welchem Gesetz meinst du denn? Das neue Leistungsschutzrecht ist ja noch nicht in Kraft. Wenn auch beschlossen.


Stimmt natürlich, das entsprechende Buch wäre auch hilfreich.
 
SoonixFr. 09 Nov. 2018, 10:55 Uhr
Ich meine das neue Urheberrechtsgesetz
 
TilationFr. 09 Nov. 2018, 11:40 Uhr
Hi, ich bin auch kein Anwalt, aber:
Artikel 13 handelt im wesentlichen ab, dass die Plattform für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden soll oder alles mögliche tun muss um Verletzungen zu verhindern.

Was den Leistungsschutz angeht:
Du lernst etwas und willst jemand anderen genau das beibringen. Jemanden etwas beizubringen kann man nicht schützen. Problematisch wird es, wenn du original Ausschnitte zeigst oder das Modell von dem original Ersteller vertreibst oder ggf einfach nur zeigst.

Beispiel: ich model ein Haus und du verbreitest mein Video ohne meine Erlaubnis: definitiv nicht erlaubt
Du baust dein eigenes Haus, mit einen Kreativität: kein problem.
Du machst alles genau wie ich: ich würde den Urheber zunindestens erwähnen und verlinken... In der Musik ist es ja auch ein leidiges Thema, dass segmente kopiert werden durch nachspielen. Kreativität kann geschützt werden, wenn diese besonders ist.
Wenn ich erklär, wie eine Funktion geht in einer Software hat das nix mit Kreativität zu tun.
 
graystFr. 09 Nov. 2018, 11:56 Uhr
Der Gedanke hinter einer europäischen Urheberrechtsreform ist sicherlich gut, aber leider wird er, wie man merkt, wieder einmal von vollkommen fachfremden Personen ausgearbeitet und Bearbeitet.

Für alle die noch nicht viel davon gehört haben:

Aktuell kocht jeder in Europa seine eigen Ur-(heberrecht)Suppe. Deutschland hat ein, wie ich finde, relativ gut ausgearbeitetes, dennoch nicht zu beengenden Urheberrecht, dass lediglich Detailfragen wie der Zuordnung einer Leistung (vgl. 3d Grafik - Kunst oder techn. erzeugnis?) in das Ermessen der Gerichte legt.

Unser Urheberrecht sorgt dafür, dass beispielsweise ein Unternehmen in Deutschland keinerlei Möbel nachbauen darf, die jemand anderes entworfen hat, ohne das eine entsprechende Erlaubnis - also ein Nutzungsrecht - vorliegt.

In Großbritannien beispielsweise ist das aktuell noch nicht der Fall, weswegen ein Eames Lounge Chair dort als Replika nur mit einem zehntel des Preises zu Buche schlägt, den der Rechteinhaber - vitra - aufruft. 650 statt 6.500 Euro.

Als deutscher darf ich das sogar bestellen, nur bei der Einfuhr wird es Problematisch. Privat im Auto, kein Problem - per Lieferant, also Gewerblich, durch den Hersteller - böse Falle (für den Hersteller).

Anders verhält es sich in Italien. Dort wäre der Erwerb der Geschützten Sache schon eine Straftat. Die gefälschte Rolex am Handgelengt, die Joop Sonnenbrille für 5 euro - am Flughafen erwischt und schon ist man bis zu 10.000 Euro Strafe los.

Digital sieht es wieder ganz anders aus. In Deutschland darf ich als künstler/Grafiker mich auch an anderem Material bediene, sofern das, was ich daraus mache, ein neues Werk darstellt. Hier ist die definition dann wieder etwas schwammig. Wenn ein Foto von einem Mann mit rotem Hut die Basis ist, und ich nur den Hut blau mache, dann ist das kein neues Werk - ungeachtet der Tatsache, dass hierbei ohnehin das Einverständnis des Rechteinhabers des Fotos "Mann mit rotem Hut" vorliegen müsste. Füge ich das Bild "Mann mit rotem Hut" jedoch als Teil einer 3D Szene in einen Raum und klicke auf rendern - wobei der Fokus auf dem Raum und nicht dem Bild liegt, stellt dies weder eine Urheberrechtsverletzung dar, noch bedarf es der Genehmigung des Rechteinhabers.

Nach der geplanten Neuerung soll nun der Plattformbetreiber direkt die Störhaftung übernehmen, also für die Inhalte veranwortlich gemacht werden. Ein Uploadfilter soll verwendet werden, um das ganze zu automatisieren - und dieser muss einer komplexen Prüfung standhalten. Aktuell verwendet Youtube filter, die Musik erkennen und löschen, wenn diese Rechte verletzen; künftige gälte diese Filterpflicht dann auch für Bildinhalte, Brandings, Logots etc.

Der "Uploadfilter" als nun gewährleisten, dass das Urheberrecht des einzelnen auf das maximal mögliche erweitert wird. Betroffen ist nicht nur Youtube, sondern sämtliche Plattformen im Netz - selbst der Ring.
Der Betreiber sicherstellen, dass keine Inhalte veröffentlicht werden, deren Nutzungsrecht zweifelsfrei geklärt ist. Es gibt keinen Uploadfilter, den der Ring selbst schreibt? Dann muss halt jedes Bild individuell geprüften werden. Dazu kommt, das die Lage rechtlich noch komplexer ist/werden kann,

Meine "Lego" Sachen, aus den 80ern und 90ern sind hier schon so ein Fall. Die Rechte für die Marke sind unstrittig - die liegen bei Lego. Die Modelle? Vermutlich ebenfalls - wobei hier ein Leistungsschutzrecht je nach Land nach 8 - 25 Jahren erlischt. Ist es eingetragen, kann es aber deutlich länger genutzt werden - auch wieder Länderabhängig.

Sollte die Kommision also Artikel 13 zustimmen, müsste der Ring jede Grafik ablehnen, bis jeder zweifelsfrei nachweisen kann, dass alle Inhalte keine Rechte dritter verletzen. Bei mir also Lego, und bei Euch? Kommt drauf an - aber eine Cola-Dose, eine Uhr von Porsche, ein Aston Martin? Alle im Fokus des Bildes und schwupp; schon geht das Schreiben von E-Mails los.

Das wäre das Ende des Internets (wie wir es bisher kennen).


so... ich hab den faden verloren - worum ging es? =))


 
TilesFr. 09 Nov. 2018, 12:52 Uhr
Ums Geld. Es geht immer nur ums Geld

Die Rechteverwertemafia gewinnt hier immer. Und die ist die treibende Kraft hinter der Geschichte.

Was wir hier sehen ist die Beweislastumkehr. Jeder Contentersteller wäre dann erst mal grundsätzlich Schuldig bis das Gegenteil bewiesen ist. Und so richtig super wirds da wo der Uploadfilter amok läuft. Und er wird amok laufen! Der funktioniert im Moment bestenfalls mit einer Trefferquote von 90%.
 
WigandFr. 09 Nov. 2018, 15:19 Uhr
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Uploadfilter funktionieren kann.
Das ist so ähnlich wie selbstfahrende Autos.
Ein klar erkennbares Musikstück, das einfach kopiert wurde, ok.
Aber was ist mit Verfremdung, Störgeräusche, weniger als 16 Takte etc.
Man kennt ja das Beispiel mit der Gesichtserkennung, man nimmt
einfach ein Foto und hält es sich vor die Nase. (Klar, es gibt nun
auch 3D Scanner die das erkennen würden)

Nochmals zur Ausgangsfrage:
Wenn du den Urheber fragst, machst du nichts falsch.

Ich hatte einmal ein Zeiss-Mikroskop als 3D Modell erstellt.
Als ich es in einem Forum hochladen wollte, habe ich bei Zeiss angefragt.
Die gaben mir die Erlaubnis, unter der Bedingung, dass ich das auf
dem Bild vermerke.

Bei einem Modell der alten Zeitmaschine hatte ich weniger Glück.
Die Filmgesellschaft erlaubte mir keine Veröffentlichung, obwohl dadurch
ihr Film vielleicht nochmal verkauft worden wäre.
 
SoonixFr. 09 Nov. 2018, 18:18 Uhr
Also, wenn zb ein Bild von Bob Ross im Stream nachmale, dann müßte ich bei der Bob Ross inc nachfragen? Auch wenn ich eine Kathetrale von einem Bild nachmodelliere?
 
 

 


 
 
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