Der Gedanke hinter einer europäischen Urheberrechtsreform ist sicherlich gut, aber leider wird er, wie man merkt, wieder einmal von vollkommen fachfremden Personen ausgearbeitet und Bearbeitet.
Für alle die noch nicht viel davon gehört haben:
Aktuell kocht jeder in Europa seine eigen Ur-(heberrecht)Suppe. Deutschland hat ein, wie ich finde, relativ gut ausgearbeitetes, dennoch nicht zu beengenden Urheberrecht, dass lediglich Detailfragen wie der Zuordnung einer Leistung (vgl. 3d Grafik - Kunst oder techn. erzeugnis?) in das Ermessen der Gerichte legt.
Unser Urheberrecht sorgt dafür, dass beispielsweise ein Unternehmen in Deutschland keinerlei Möbel nachbauen darf, die jemand anderes entworfen hat, ohne das eine entsprechende Erlaubnis - also ein Nutzungsrecht - vorliegt.
In Großbritannien beispielsweise ist das aktuell noch nicht der Fall, weswegen ein Eames Lounge Chair dort als Replika nur mit einem zehntel des Preises zu Buche schlägt, den der Rechteinhaber - vitra - aufruft. 650 statt 6.500 Euro.
Als deutscher darf ich das sogar bestellen, nur bei der Einfuhr wird es Problematisch. Privat im Auto, kein Problem - per Lieferant, also Gewerblich, durch den Hersteller - böse Falle (für den Hersteller).
Anders verhält es sich in Italien. Dort wäre der Erwerb der Geschützten Sache schon eine Straftat. Die gefälschte Rolex am Handgelengt, die Joop Sonnenbrille für 5 euro - am Flughafen erwischt und schon ist man bis zu 10.000 Euro Strafe los.
Digital sieht es wieder ganz anders aus. In Deutschland darf ich als künstler/Grafiker mich auch an anderem Material bediene, sofern das, was ich daraus mache, ein neues Werk darstellt. Hier ist die definition dann wieder etwas schwammig. Wenn ein Foto von einem Mann mit rotem Hut die Basis ist, und ich nur den Hut blau mache, dann ist das kein neues Werk - ungeachtet der Tatsache, dass hierbei ohnehin das Einverständnis des Rechteinhabers des Fotos "Mann mit rotem Hut" vorliegen müsste. Füge ich das Bild "Mann mit rotem Hut" jedoch als Teil einer 3D Szene in einen Raum und klicke auf rendern - wobei der Fokus auf dem Raum und nicht dem Bild liegt, stellt dies weder eine Urheberrechtsverletzung dar, noch bedarf es der Genehmigung des Rechteinhabers.
Nach der geplanten Neuerung soll nun der Plattformbetreiber direkt die Störhaftung übernehmen, also für die Inhalte veranwortlich gemacht werden. Ein Uploadfilter soll verwendet werden, um das ganze zu automatisieren - und dieser muss einer komplexen Prüfung standhalten. Aktuell verwendet Youtube filter, die Musik erkennen und löschen, wenn diese Rechte verletzen; künftige gälte diese Filterpflicht dann auch für Bildinhalte, Brandings, Logots etc.
Der "Uploadfilter" als nun gewährleisten, dass das Urheberrecht des einzelnen auf das maximal mögliche erweitert wird. Betroffen ist nicht nur Youtube, sondern sämtliche Plattformen im Netz - selbst der Ring.
Der Betreiber sicherstellen, dass keine Inhalte veröffentlicht werden, deren Nutzungsrecht zweifelsfrei geklärt ist. Es gibt keinen Uploadfilter, den der Ring selbst schreibt? Dann muss halt jedes Bild individuell geprüften werden. Dazu kommt, das die Lage rechtlich noch komplexer ist/werden kann,
Meine "Lego" Sachen, aus den 80ern und 90ern sind hier schon so ein Fall. Die Rechte für die Marke sind unstrittig - die liegen bei Lego. Die Modelle? Vermutlich ebenfalls - wobei hier ein Leistungsschutzrecht je nach Land nach 8 - 25 Jahren erlischt. Ist es eingetragen, kann es aber deutlich länger genutzt werden - auch wieder Länderabhängig.
Sollte die Kommision also Artikel 13 zustimmen, müsste der Ring jede Grafik ablehnen, bis jeder zweifelsfrei nachweisen kann, dass alle Inhalte keine Rechte dritter verletzen. Bei mir also Lego, und bei Euch? Kommt drauf an - aber eine Cola-Dose, eine Uhr von Porsche, ein Aston Martin? Alle im Fokus des Bildes und schwupp; schon geht das Schreiben von E-Mails los.
Das wäre das Ende des Internets (wie wir es bisher kennen).
so... ich hab den faden verloren - worum ging es? =))