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3D Forum > Was kostet es, wenn man Blender gewerblich nutzt?

Was kostet es, wenn man Blender gewerblich nutzt?

25.11.2018 22:50
 
andro-betaSo. 25 Nov. 2018, 22:50 Uhr
Was kostet es, wenn man Blender gewerblich nutzt?
 
stoNeSo. 25 Nov. 2018, 22:59 Uhr
Dies ist keine Rechtsberatung!

Nichts.
Genauere Infos findest du in den Lizens-Bestimmungen.

Es ist allerdings zu beachten, dass Content (Zusatzmaterial) seine eigenen Bestimmungen hat.
Ebenso sind Marken geschützt.

Wenn ein Kunde zB eine Arch-Viz mit einem Fahrzeug wünscht, dann sollten keine Logos zu sehen sein
 
graystMo. 26 Nov. 2018, 08:16 Uhr
Blender ist Free - daher ist es so beliebt bei Hobbyisten und auch bei immer mehr Pro's.

Ob man mit einer freien Software kommerziell arbeiten möchte hängt dann vom dem Leistungsspektrum und der Pipeline ab.

Wenn ein Kunde zB eine Arch-Viz mit einem Fahrzeug wünscht, dann sollten keine Logos zu sehen sein


Dem muss ich wiedersprechen. Natürlich dürfen Logos von Fremdmarken zu sehen sein, sofern sie nichtden Mittelpunkt der Szene darstellen. Wenn ein Schuldhaftes Vergehen und eine Störhaftung vorliegt, betrifft diese das Modell, nicht den Lizenznehmer desselben. (Deuschland )

Ein Haus mit einem Porsche in der Einfahrt - kein Problem
Ein closeup vom Porsche, das Haus unscharf im Hintergrund - ggf. problematisch.



 
TilesMo. 26 Nov. 2018, 08:41 Uhr
Natürlich dürfen Logos von Fremdmarken zu sehen sein, sofern sie nichtden Mittelpunkt der Szene darstellen.


Schwierig. Da fangen die Grauzonen an, die man im Zweifelsfall dann vor Gericht klären muss. Ein BMW Logo wird aller Vorraussicht nach auch ausserhalb des Szenenmittelpunktes Probleme mit dem Copyright machen. Da ist Markenrecht drauf.

Das Ergebnis das du mit Blender oder so ziemlich jeder anderen Grafiksoftware erstellst ist trotzdem erst mal deins, sofern du mit dem Inhalt nicht das Copyright eines Anderen verletzt* .

*Mir ist EIN Programm bekannt das das beschneiden will. Plant Factory von eon. Du darfst zwar die Bäume in Bildern, Games, etc verwenden. Aber wenn du das erstellte Modell verkaufen willst dann darfst du das angeblich nur über den eon shop. Ich bezweifel zwar dass das mit EU Recht vereinbar ist. So stehts aber in den Geschäftsbedingungen.
 
graystDi. 27 Nov. 2018, 06:31 Uhr
Schwierig. Da fangen die Grauzonen an, die man im Zweifelsfall dann vor Gericht klären muss. Ein BMW Logo wird aller Vorraussicht nach auch ausserhalb des Szenenmittelpunktes Probleme mit dem Copyright machen. Da ist Markenrecht drauf.


Zwar ist das deutsche Recht und der BGH jeweils der Meinung, dass die Schrankung (vgl. §57 UrhG, unwesentliches Beiwerk), eng auszulegen ist, nur ergab z.B. der Vitra-Prozess im Fall der Verwendung der Eames Chairs als Bestandteil einer Kunstaktion und Werbeinszenierung klar, dass keine Schutzvrechtsverletzung vorliegt.

Daher gilt im wesentlichen: Wer auf Nummer sicher geht, meidet Marken und ihre Darstellungen, wer sie als Teil einer künstlerischen Darstellung als Beiwerk verwendet hat (i.d.R.) ebenfalls nichts zu befürchten.



 
andro-betaDi. 27 Nov. 2018, 13:44 Uhr
Vielen Dank an euch.
Die Hinweise genügen mir schon...
 
SleepyDi. 27 Nov. 2018, 14:10 Uhr
Ich bin auch kein Anwalt ich sehe das so:

Früher konnten Anwälte einfach Abmahnen wenn jemand in Komma in seinem Impressum vergessen hat.

Seit Anfang 2017 gilt für Anwälte die Mandanten Pflicht. Anwälte brauchen einen Mandaten damit überhaupt geklagt werden kann.
Das bedeutet die Abmahnwellen die es früher wegen solchen Vergehen gab haben ein Ende und es kann nur noch geklagt werden wenn dies vom geschädigten in Auftrag gegeben wurde.

Grundsätzlich darf man in Deutschland alles Fotografieren egal ob Haus, Auto große Ausnahmen sind hier Personen wobei dies auch möglich ist sofern Personen nur als Beiwerk auf dem Bild zu sehen ist.
Du Fotografiertst eine Bushaltestelle so ist die Bushaltestelle das Hauptmotiv und die Menschen davor das Beiwerk. (DIes wird durch das KunstUrhG oder KUG geregelt)
Wäre dies nicht der Fall dürfte man in den Nachrichten auch keine Bilder mehr zeigen wo Menschen zu sehen sind.

Ansonsten würde mich die Gesetzespassage interessieren die mir verbietet das nachbarhaus zu fotografieren ?

Es gibt allerdings einige Kriterien die wichtig sind um ein Haus oder ein Auto zu Fotografieren.

1.Das Auto muss frei zugänglich sind. Wer also heimlich in eine Garage einbricht, und dort ein Foto von einem Prototyp macht, der macht sich wegen Urheberverletzung strafbar auch wenn ihm der Einbruch nicht nachgewiesen werden kann. (Blödes Beispiel)

2.Bilder dürfen nur ohne Hilfsmittel erstellt werden. Wer also Bilder mit Drohen, Fotofallen, Leitern etc macht, macht sich ebenfalls strafbar.

3.Kunstwerke beispielsweise in einem Museum diese sind urheberrechtliche Werke.

4.Menschen die als Beiwerk gelten dies ist wie gesagt in § 23 Abs. 1 KunstUrhG geregelt.

5.Was richtig heftig ist und das wissen die wenigstens das es verboten ist Panzer oder Militärische Einrichtungen Kriegschiffe zu Fotografieren das kann richtig teuer werden.

Drehen wir das ganze nun mal um:
Ich möchte dich verklagen was brauch ich dafür ?

1.Einen Anwalt
2.Ca 400 Euro für den Anfang
3.Ne menge Arbeitet

Wenn ich nun Pech habe, hast du ne Rechtschutzversicherung und vor Gericht werden die Kosten für das Verfahren geteilt.
Daher sollte man sich als Kläger immer die Frage stelle "Was kann ich im besten Fall erreichen"

Abmahnschreiben, funktionieren nur aus Unwissen des geschädigten.









 
 

 


 
 
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