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Copyright

18.03.2017 16:29
 
WigandSa. 18 Mär. 2017, 16:29 Uhr
Vor einigen Jahren erstellte ich mal eine Szene mit der alten Zeitmaschine.
Um ganz sicher zu gehen, schrieb ich den damaligen Rechteinhaber an, und
fragte, ob ich das Bild in Foren veröffentlichen darf. Das wurde mir ziemlich
rigoros verboten.
Ein anderes Mal erstellte ich ein paar Szenen mit meinem Zeiss Mikroskop
Da habe ich natürlich auch bei Zeiss nachgefragt. Ich musste dann zwar
öfter mal nachhaken, aber am Ende bekam ich die Erlaubnis, mit der
Einschränkung, dass ich einen Vermerk: "Mit feundlicher Erlaubnis..."
im Bild einsetzen muss.

Das sind also zwei unterschiedliche Erlebnisse.

Wie sieht es bei Euch aus? Ich sehe in Galerien oft irgendwelche Fahrzeuge,
oder Schnapsflaschen, die das Original darstellen sollen.
Irgendwie ist eine Darstellung eines Produktes doch auch eine Werbung für
die Firmen.

Was steckt also dahinter, dass man dann eine Darstellung in einem
Forum ablehnt?

Habt ihr keine Angst mal belangt zu werden, oder habt ihr jeweils die
Darstellungsrechte für diese geschützen Objekte erhalten?
 
TilesSa. 18 Mär. 2017, 18:56 Uhr
Was steckt also dahinter, dass man dann eine Darstellung in einem Forum ablehnt?


Da steckt schlicht und ergreifend die Rechtefrage dahinter. Wenn hier Kunst gezeigt wird an der der Künstler nicht die nötigen Rechte hat dann bin ich als Forenbetreiber haftbar.

Natürlich ist das eine riesengrosse Grauzone. Wo kein Kläger da auch kein Richter. Und es kommt auch immer auf den Einzelfall an. Aber bei offensichtlichen Sachen wirst du mich immer nachhaken sehen. Denn da bin ich als Forenbetreiber eben in der Haftung smile

 
WigandSa. 18 Mär. 2017, 20:10 Uhr
Sorry Tiles.
Gerade merkte ich an deiner Antwort, dass ich meine Frage nicht genau genug gestellt hatte
und sie somit mehrdeutig war.

Ich meinte eigentlich die Firmen, nicht die Foren. Warum erlauben die Firmen teilweise nicht,
dass man ihre Produkt-Bilder als Render, in einem Forum veröffentlicht, wo das doch eigentlich
eine Art Werbung für ihr Produkt wäre?
 
TilesSa. 18 Mär. 2017, 21:07 Uhr
Also da kann ich auch nur raten und spekulieren. Die Frage müsstest du mal einer der Firmen stellen smile

Vermutich geht es da einfach um Kontrolle. Man will sein Produkt ja nicht in einem Zusammenhang vermarktet sehen für das es eigentlich nicht gedacht ist. Oder durch eine schlechte Darstellung verunglimpft. Oder durch zu weite Verbreitung für weiteres Marketing wertlos geworden. Vielleicht hat die Agentur auch schlicht einen Vertrag mit dem Künstler der die anderweitige Nutzung verbietet. Oder ...

Aber das ist müssig da drüber zu spekulieren. Der Rechteinhaber entscheidet was geht und was nicht. Das ist eben sein Recht smile
 
SleepySa. 18 Mär. 2017, 21:28 Uhr
Da steckt schlicht und ergreifend die Rechtefrage dahinter. Wenn hier Kunst gezeigt wird an der der Künstler nicht die nötigen Rechte hat dann bin ich als Forenbetreiber haftbar.


Aber auch nur wenn man dir nachweisen kann das du davon wusstest das es sich um eine Urheberverletzung handelt oder gehandelt hat. (Sofern bereits entfernt)


Tiles hat schon Recht: Wenn du ein BMW modellierst, darfst solltest du das Auto nicht als BWM bewerben schon erst recht keine Logos etc von BMW verwenden.

Wenn das Auto nachher fast wie ein BWM aussieht aber nicht eindeutig dabei steht das es sich um einen BMW handelt dann ist das Künstlerische Freiheit und könnte theoretisch auch ein Käfer sein. BMW kann jedenfalls niemanden verklagen nur weil das Kind ihres Säuglings zufällig wie ein BWM aussieht.

Da dürfte die grenze zwischen erlaubt und nicht erlaubt sein. Aber vielleicht hat ein Artist auch einmal für BMW oder einer Firma wie Mackeversion gearbeitet und das Bild von einem BMW wurde veröffentlicht. Dann steht es dir auch frei dieses Bild als deins zu betiteln.

wo das doch eigentlich eine Art Werbung für ihr Produkt wäre?


Wenn du den BMW nun aber für deinen Shooter verwendest und damit Menschen Tot fährst, dann sieht das BMW nicht als gelungene Werbung an. Also wo hört erlaubt auf ? Und wo fängt verboten an ?

Diese Entscheidung überlassen sie nicht dem Kunden sondern verbieten es pauschal.

Ich finde mit gutem Grund, smile
 
jonnydjangoSo. 19 Mär. 2017, 10:22 Uhr
Stimmt natürlich was ihr schreibt.

Wenn es um Concepts geht: Wenn man sich jetzt nicht unbedingt an die ober Gurus hält und deren Sachen abmodelliert, dann fühlen sich meiner Erfahrung nach die Artists nicht selten geehrt und freuen sich über die Gelegenheit, ihr Material weiter verarbeitet zu sehen. Trotzdem halte ich es für angebracht und guten Stil, das man sich beim Künstler meldet und ihm auch das Endergebnis sehen lässt, am besten bevor man es veröffentlicht. Ohne Erlaubnis würde ich das niemals machen.

Ich kenne aber auch Artists, die knallhart Modelle fast 1:1 abmodellieren und sich da keinerlei Gedanken machen. Das dann abwiegeln und auch sehr dreist als ihre eigenen Kreationen darstellen. Das Verhalten ist nicht gerade selten und finde ich immer beschämend.

Bei den meisten Charactern, die von großen Firmen geschützt sind, reicht aber auch oft ein "Fan Art" im Titel des Bildes um das man keine Probleme bekommt. Ist durchaus gägige Praxis, was nicht bedeutet, das man die FanArt dann auch verkaufen darf. Da wird man dann sehr schnell Post von der Firma bekommen, die auf mehrere Anfragen, ob man das Modell nachmodellieren darf, bisher nie geantwortet hat
 
Graf | Ics Mo. 20 Mär. 2017, 12:29 Uhr
@ Sleepy:
Aber vielleicht hat ein Artist auch einmal für BMW oder einer Firma wie Mackeversion gearbeitet und das Bild von einem BMW wurde veröffentlicht. Dann steht es dir auch frei dieses Bild als deins zu betiteln.


Da bist du aber auf dem Holzweg! Ich arbeite fast nur für besagtes Unternehmen und kein 3dler macht für das Unternehmen Bilder. Das ist Teamarbeit, da sind immer Agenturen (entwerfen das Bild), Fotografen (machen die Umsetzung), 3dler und eine Postabteilung involviert.

Ich habe Jahre geraucht bis dann mal irgendwo drunter steht, dass ich auch involviert war.
Man darf noch nicht mal die Daten benutzen um dort eine freie Arbeit von zu machen, nur unter Nachfrage und Auflagen ist dies möglich.
 
SleepyMo. 20 Mär. 2017, 13:06 Uhr
Ja wenn aber dein Bild veröffentlicht wurde steht es dir doch frei zusagen das habe ich gemacht.
Klar werden die nicht deinen Namen drunter schreiben aber die in die Bewerbungsmappe kannst du das Bild trotzdem mit rein nehmen auch wenn du vielleicht nicht beweisen kannst du du es gemacht hast so beschreibt es wenigstens was du kannst.
 
WigandMo. 20 Mär. 2017, 18:51 Uhr
Es geht ja auch mehr um Objekte, die man als Künstler in einem Forum postet.

Da kann man sich also überlegen, ab welcher Änderung eines gerenderten Autos
das Auto nicht mehr aussieht wie ein "Käfer"?
Falls man dann Pech hat, wird man dann halt verklagt.

Oder soll man einfach mal abwarten, ob sich jemand beschwert?
Vielleicht so eine nette Sammelklage aus USA, der eigene Account
ist möglicherweise bereits in dem Forum gelöscht, aber der BMW wird
immer noch in der Galerie angezeigt. Dann darf sich wohl der
Forumsbetreiber damit herumschlagen...

Dann soll es ja auch noch die Sache mit den 70 Jahren geben.
Dass unter bestimmten Umständen das Urheberrecht auf
Public Domain übergehen kann.

Und dann gibt es auch von Staat zu Staat unterschiedliche Auffassungen
von diesen Rechten.

Interessant auch mal über Copyright nachzulesen bei Wikipedia über den Musiktiltel:
"Bei Mir Bistu Shein" der für 30$ an den Musikverlag verkauft wurde.
 
 

 


 
 
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